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Ausstattung des Klosters

Die Urkunden

Zahlreiche Urkunden dokumentieren die Anfänge des Stifts Cappenberg.

Die Umstände der Cappenberger Klostergründung scheinen auf den ersten Blick recht gut überliefert. Es gibt zwei Lebensbeschreibungen Gottfrieds von Cappenberg; mehrere Urkunden dokumentieren Besitzübertragungen sowie kaiserliche und bischöfliche Privilegien. Allerdings haben sich einige Urkunden als Fälschungen erwiesen; andere sind umstritten. „Das Ausmaß des Fälschungsverdachts bezüglich Cappenberg ist erschreckend“, stellte der österreichische Historiker Ferdinand Opll bei einer Fachtagung im September 2019 auf Cappenberg fest. In Einzelfällen stehen gesicherte Angaben noch aus.
1122 oder 1125 bekundet Dietrich, Bischof von Münster, dass die Grafen Gottfried und Otto ihr Güter samt der Burg Cappenberg an Norbert von Xanten übergeben haben. Von größerer Bedeutung für die Rechtsstellung des Klosters ist die Beurkundung der Stiftsgründung durch Kaiser Heinrich V. im Jahr 1123. Der Herrscher bestätigt sämtliche Besitzungen sowie die freie Wahl eines Vogtes – einer Art Sachwalter, der innerhalb geistlicher Bezirke eine Art polizeilicher und richterlicher Gewalt wahrnahm. Denn Geistliche durften keine Waffen tragen und galten daher nicht als befugt, in weltlichen Dingen Recht zu sprechen. In Cappenberg waren es die Grafen von Berg und die Grafen von Altena/Mark, die die Vogtei ausübten.

Die Urkunde Friedrichs I. für Cappenberg

1126 verfügte Papst Honorius II., dass niemand die in Cappenberg, Valar und Ilbenstadt befolgte Augustinerregel verändern dürfe, schränkte die Rechte des Bischofs nochmals ein und bestätigte die Besitzverfügungen zugunsten des Stifts.
1250 bekundet der Münsteraner Bischof Otto II., dass dem Grafen Engelbert von der Mark die Vogtei des Klosters Cappenberg nicht als erbliches Recht, sondern nur durch die Wahl des Konvents und auf Widerruf zustehe. Obwohl Heinrich V. das Kloster unter seinen Schutz nahm, wurde es kein Reichskloster. Allerdings blieb der Einfluss des Bischofs von Münster auf Cappenberg so gering, dass sein Status dem eines Reichsklosters glich.
Dem Vorbild seines Vorgängers Heinrich folgend nahm Kaiser Friedrich I. Barbarossa das Kloster Cappenberg 1161 in Lodi (Lombardei) unter seinen Schutz, und zwar ausdrücklich im Andenken an Heinrich und auf Bitten seines Paten, Propst Otto von Cappenberg. Das Schriftstück folgt weitgehend dem Wortlaut einer früheren Papsturkunde, dem Privileg Eugens III. von 1153 für Cappenberg. Angepasst wurden jene Formulierungen, die sich auf den Kaiser statt auf das Kirchenoberhaupt beziehen. Außerdem wurde aus dem „dilectus in domino filius Otto prepositus“ (dem geliebten Sohn und Vorsteher im Namen des Herrn, Otto) der „dilectissimus consanguineus“, also „unser überaus geliebter Verwandter“. Des weiteren wurde der Besitzstand des Klosters, der exakt aufgeführt ist, gegenüber der älteren Papsturkunde auf den neuesten Stand gebracht. Vermutlich war Otto von Cappenberg an der Ausfertigung der Urkunde beteiligt. Als Mitgründer des Klosters kannte er dessen Besitzungen genau, sowohl jene, die zum Gründungsbestand gehörten, als auch jene, die zwischenzeitlich hinzugekommen waren.
Die Privilegien Barbarossas für Cappenberg hängen sicherlich auch mit der engen Bindung des Kaisers an das Stift zusammen, die aufgrund der persönlichen Beziehung zu seinem Paten Otto bestand. Indem er die Gründung seines „geliebten Verwandten“ unterstützte, sorgte Friedrich umgekehrt für sein Seelenheil. Denn die Prämonstratenser in Cappenberg werden sich ihrer Verpflichtung bewusst gewesen sein, ihren kaiserlichen Gönner Gott zu empfehlen.

 

Bockhorst, Wolfgang, Die Grafen von Cappenberg und die Anfänge des Stifts Cappenberg, in: Crusius, Irene; Flachenecker, Helmut (Hrsg), Studien zum Prämonstratenserorden (Studien zur Germania Sacra 25), Göttingen 2003, S. 57-74

Görich, Knut, Friedrich Barbarossa. Eine Biografie, München 2011

Grundmann, Herbert, Der Cappenberger Barbarossakopf und die Anfänge des Stifts Cappenberg, Köln 1959

Kohl, Wilhelm, Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 7,3. Die Diözese (= Germania Sacra. NF 37,3); Berlin/New York 2004

Niemeyer, Gerlinde, Ehlers-Kisseler, Ingrid: Die Viten Gottfrieds von Cappenberg, MGH SS Rer. Germ. 74, Hannover 2005

Reimann, Norbert, Cappenberg – Prämonstratenser, in: Karl Hengst (Hrsg.), Westfälisches Klosterbuch, Teil 1: Ahlen–Mühlheim, S. 172ff., Münster 1992